Fünfachs-Überfahr-Tieflade-Anhänger T 5

Das Transportkonzept für Schwerstlasten von Müller-Mitteltal heißt T5. Der leistungsstarke Fünfachs-Tieflade-Anhänger überzeugt durch höchste Ladekapazität und ist trotzdem zuverlässig und wartungsarm. Hohe Fertigungsqualität und langjährige Nutzungsdauer zeichnen den 5-Achser ebenso aus, wie die ausgeprägte Individualität hinsichtlich Ausstattung und Oberflächenschutz. Sie haben zum Beispiel die Wahl  zwischen unterschiedlich langen Ladeflächen bzw. Klappausleger mit Warnpaket zur Verbreiterung der Ladefläche auf 3 m. Individualität ist auch beim Oberflächenschutz geboten. Sie haben die Möglichkeit zwischen der um­weltfreundlichen Be­handlung mit 2K Epoxidharz-Grundier­füller und High Solid 2K Acryl-Deck­lack in Wunschfarbe oder einer Feuer­verzinkung zu wählen. Die einteiligen Rampen sind federunterstützt und für eine leichte Einmannbedienung ausgelegt. Die optionale hydraulisch zu bedienende Doppelrampe vereinfacht durch ihren flachen Auffahrwinkel das Be- und Entladen von z. B. Walzen oder Fertigern. Eine umfangreiche Zurrringausstattung zur Ladungssicherung ist selbstverständlich. 4 Paar Rungentaschen im Außenrahmen sind zusätzlich als Zurrpunkte nutzbar.

Technische Daten

Fünfachs-Überfahr-Tieflade-Anhänger mit Luftfederung T 50 Profi.

Fahrwerk Letzte Achse als Nachlauflenkachse

Bereifung 20-fache Radialbereifung, Größe 235/75R17.5.

Federung Luftfederung mit heckseitiger Absenkung

Bodenbelag Nadelholzboden, längsverlaufend. Tieflade-Plattform und Auffahrschräge mit 60 mm starken Bohlen belegt, ohne Holzabdeckung auf dem Außenrahmen. Drehgestell-Plattform mit 50 mm starken Bohlen und versenktem, offenem Gerätekasten, Größe: L: 450 x B: 570 x T: 180 mm.

Rampen Einteilige Rampen feuerverzinkt (offene Bauweise) mit eingelegtem, längsverlaufendem Nadelholzbelag, 50 mm stark. Rampenverschub von 2.850 außen auf 490 mm innen. Rampenhaltegestänge mit Einhängemöglichkeit an der Rampe.

T 50 Profi

Gesamtgewicht 50.000 kg
Eigengewicht 9.400 kg
Nutzlast 40.600 kg
Bemerkungen
  • Ausnahmegenehmigung erforderlich
  • Nur unteilbare Ladung zulässig
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